Lizenzbedingungen (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für ComPortBinder · Stand: 19. Juli 2026
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Software ComPortBinder (nachfolgend „Software“) der Synacore GmbH, Marburger Str. 14, 10789 Berlin (nachfolgend „Lizenzgeber“). Mit der Installation oder Nutzung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an.
1. Lizenzstufen und Nutzungsrecht
Die Software wird in den Lizenzstufen Basis, Pro und Enterprise bereitgestellt. Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software gemäß der erworbenen Lizenzstufe zu nutzen:
- Basis: grafische Oberfläche (GUI), manuelle Korrektur, bis zu 25 Regeln.
- Pro: zusätzlich Command-Line-Interface (CLI), automatische Korrektur und Windows-Dienst-Betrieb.
- Enterprise: zusätzlich REST-API-Server und unbegrenzte Regeln; Konditionen gemäß individueller Vereinbarung.
Lizenzen werden als Jahreslizenz pro Arbeitsplatz (eine Windows-Installation) erteilt. Die Nutzung auf weiteren Arbeitsplätzen erfordert zusätzliche Lizenzen.
2. Testphase
Jede Neuinstallation umfasst eine einmalige, 14-tägige Testphase mit dem Funktionsumfang der Stufe Pro. Nach Ablauf der Testphase ist für die weitere Nutzung der entsprechenden Funktionen eine gültige Lizenz erforderlich. Eine Umgehung oder Verlängerung der Testphase durch technische Manipulation ist untersagt.
3. Lizenzaktivierung und Maschinenbindung
Die Aktivierung erfolgt über eine signierte Lizenzdatei, die an eine Maschinen-Kennung des lizenzierten Arbeitsplatzes gebunden ist. Das Erstellen, Verändern oder Weitergeben von Lizenzdateien oder Lizenzschlüsseln außerhalb der vom Lizenzgeber bereitgestellten Mechanismen ist untersagt. Bei einem Hardware-Wechsel stellt der Lizenzgeber auf Anfrage eine Ersatzlizenz für den lizenzierten Arbeitsplatz aus.
4. Laufzeit und Verlängerung
Die Lizenz gilt für zwölf Monate ab Ausstellung und umfasst in diesem Zeitraum bereitgestellte Updates der Software. Sie verlängert sich nicht automatisch; eine Verlängerung kann vor oder nach Ablauf erworben werden. Nach Ablauf der Lizenz kann die Software mit dem Funktionsumfang der zuletzt lizenzierten Stufe ohne Anspruch auf weitere Updates nicht weiter genutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Einschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet:
- die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (§ 69e UrhG) erlaubt ist;
- die Software zu vermieten, zu verleasen oder Dritten außerhalb der lizenzierten Arbeitsplätze zugänglich zu machen;
- Schutzmechanismen der Software (Lizenzprüfung, Testphasen-Begrenzung) zu entfernen oder zu umgehen;
- Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Lizenzhinweise zu entfernen oder zu verändern.
6. Windows-Dienst
Bei der Installation wird der Dienst „ComPortConfiguratorService“ eingerichtet, der unter dem Konto LocalSystem läuft, um COM-Port-Zuweisungen ohne erhöhte Rechte der GUI zu korrigieren. Der Dienst kann über den Installer oder die Systemsteuerung wieder entfernt werden.
7. Gewährleistung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass Software nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist die vertragsgemäße, in der Dokumentation beschriebene Verwendung der Software auf einem unterstützten System (Windows 10/11 x64, .NET 8 Desktop Runtime).
8. Haftung
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Lizenznehmer ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten (insbesondere der Regel-Konfiguration) selbst verantwortlich.
9. Datenschutz
Die Software übermittelt keine Telemetrie- oder Nutzungsdaten an den Lizenzgeber. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt: support@comportbinder.com · https://comportbinder.com
